EMP
FachbetriebElektrotechnikermeister

E-CheckAmberg · Regensburg · Oberpfalz

Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte nach DGUV Vorschrift 3 – von der befähigten Person, mit Protokoll und Prüfplakette.

Für Betriebe eine wiederkehrende Pflicht, keine Kür: Wer als Arbeitgeber elektrische Geräte bereitstellt, muss deren sicheren Zustand nachweisen können.

Ortsveränderliche GeräteWerkzeuge, Verlängerungskabel, Küchen- und Bürogeräte – DIN VDE 0701-0702.
Ortsfeste AnlagenVerteilungen und Installationen im Gebäude – DIN VDE 0105-100.
Protokoll inklusivePrüfplakette am Gerät, vollständiges Prüfprotokoll für Ihre Unterlagen.
Ausgangslage

Warum das keine
Formalie ist

Nach der Betriebssicherheitsverordnung müssen elektrische Arbeitsmittel regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. Bei einem Unfall mit einem ungeprüften Gerät steht der Arbeitgeber in der Nachweispflicht – nicht der Prüfer. Fällige Prüfungen zu übersehen ist ein Haftungsrisiko, kein Verwaltungsdetail.

Wiederkehrende Frist

Prüffristen richten sich nach Einsatzbedingungen und Gefährdungsbeurteilung – wir behalten den nächsten Termin im Blick, Sie nicht.

Wenig Betriebsunterbrechung

Prüfung läuft vor Ort, meist ohne dass Geräte den Betrieb verlassen müssen. Terminierung außerhalb Ihrer Kernzeiten möglich.

Auffälligkeiten sofort erkannt

Beschädigte Kabel, überlastete Steckdosenleisten, unsachgemäße Reparaturen – wird im Prüfprotokoll dokumentiert, nicht nur mündlich erwähnt.

Ablauf

Vom Termin
zum Protokoll

  • Terminabstimmung – vor Ort oder nach Ihrem Betriebsablauf
  • Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung je nach Gerätetyp
  • Prüfplakette mit Prüfdatum am Gerät
  • Auffälligkeiten werden sofort besprochen, nicht erst im Protokoll

Sie erhalten

  • Vollständiges Prüfprotokoll je Gerät bzw. Anlage
  • Liste aller geprüften Betriebsmittel mit Ergebnis
  • Empfehlung zum nächsten Prüftermin
  • Auf Wunsch: Hinweis auf akuten Handlungsbedarf vorab per Anruf

Anfrage senden

AnrufenAnfrage senden